Zu blöd…
18. Januar 2009
Obigen Verdacht – bezogen auf meine Person – hatte ich schon neulich mal…und auch damals ging es um’s Ausfüllen offizieller Formulare. Gestern wollten wir uns die Einkommenssteuererklärung vornehmen (fällig zum 31. Mai, wenn man keinen Steuerberater will). Hätte ebenso gut das Telefonbuch von Shanghai lesen können…
Jetzt will ich’s wissen: Wer von euch kann spontan (!) was mit folgenden Begriffen anfangen?!
- Einkommenssteuerveranlagungsantrag
- Vermögenswirksame Leistungen
- Halbeinkünfteverfahren
Übrigens: Ein erster Lichtblick ist die recht ausführliche Internet-Anleitung des Bundesministeriums der Finanzen…

18. Januar 2009 um 15.42 Uhr
18. Januar 2009 um 22.38 Uhr
Wiso Sparbuch. Damit sollte es eigentlich nicht so schwierig sein
Viel Spass
19. Januar 2009 um 09.01 Uhr
Nun ja, Wikipedia spuckt das aus:
Die vermögenswirksame Leistung (vL oder VWL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.
Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.